| | |
Summary: 30.04.2007 Amtliche Mitteilungen / 26. Jahrgang 2/2007 92
Richtlinien für die Verwendung
der Studienbeiträge an der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg
vom 01.03.2007
Das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität
Oldenburg hat auf der Basis des vom Senat be-
schlossenen Konzeptes die folgenden Richtlinien
für die Verwendung der Studienbeiträge beschlos-
sen. Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen ver-
öffentlicht.
1. Verwendungszweck
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg setzt
die gemäß § 11 NHG vereinnahmten Studienbeiträ-
ge zur Aufgabenerfüllung in Studium und Lehre ein.
Die Studienbeiträge dienen ausschließlich dazu, die
Lehrqualität in den grundständigen Studiengängen
und in den Masterstudiengängen im Rahmen von
konsekutiven Studiengängen sowie die Studienbe-
dingungen zu verbessern.
|