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Summary: Anlage 2
Schlüsselkriterien zur Vergabe des Prädikates ,,summa cum laude"
Version Mai 2007
a) Das Prädikat ,,summa cum laude" wird nur auf Antrag durch den PA vergeben; mit diesem
Prädikat sollen besonders herausragende Promotionen ausgezeichnet werden (höchstens 10
bis 15% aller).
b) Die Prüfungskommission vermerkt unmittelbar nach Abschluss der Disputation im
Prüfungsprotokoll, dass ein Antrag auf ein gehobenes Prädikat gestellt wird, bevor das
Protokoll mit diesem Zusatz von allen Prüfern unterschrieben wird.
c) Es wird ein schriftlicher Antrag an den PA zur Vergabe des Prädikates ,,summa cum laude"
gestellt. Dieses hat in der Regel durch den Betreuer/Betreuerin der Arbeit zu erfolgen und
muß von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterstützt werden.
d) Voraussetzung zur Antragstellung ist
1. die durchgängige Bewertung aller Prüfungsleistungen (Dissertation, Vortrag, Disputation)
mit der Note ,,sehr gut", sowie
2. in der Regel das Vorliegen von Publikationen in internationalen Journalen ("peer-
reviewed").
e) Das Prädikat ,,summa cum laude" kann vergeben werden, wenn in der Dissertation
wissenschaftliche Ergebnisse von herausragender Qualität erzielt wurden und diese in der
Disputation souverän dargestellt und gegen wissenschaftliche Anfechtungen überzeugend
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