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Summary: Regelung zur Konkretisierung der Verwendung der dezentralen
Studienbeiträge der Fakultät IV
in Ergänzung der
Richtlinien für die Verwendung der Studienbeiträge an der Carl von Ossietzky Uni-
versität Oldenburg (Amtliche Mitteilungen / 26. Jahrgang 2/2007)
Die Richtlinien für die Verwendung der Studienbeiträge an der Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg besagen:
,,1. Verwendungszweck
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg setzt die gemäß § 11 NHG verein-
nahmten Studienbeiträge zur Aufgabenerfüllung in Studium und Lehre ein.
Die Studienbeiträge dienen ausschließlich dazu, die Lehrqualität in den grundständi-
gen Studiengängen und in den Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven
Studiengängen sowie die Studienbedingungen zu verbessern.
2. Substitutionsverbot
Ausgangspunkt für den Einsatz von Studienbeiträgen ist eine der Kapazität nach
ausfinanzierte Studienstruktur. Studienplatzkapazität und die für die ordnungsgemä-
ße Durchführung der Studiengänge erforderliche Grundausstattung darf nicht aus
Studienbeiträgen finanziert werden.
(...)
5. Verbesserung des Betreuungsverhältnisses
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